Spirituosen Warenkunde
Tipp 1
Der Oberbegriff für alle Schnäpse, Brände, Wässerchen, Liköre und Bitter ist Spirituose.
Gemäß EU-Verordnung handelt es sich bei einer Spirituose um eine für den menschlichen Verbrauch bestimmte alkoholische Flüssigkeit mit einem Mindestgehalt von 15 Volumenprozent. Gewonnen werden Spirituosen unmittelbar durch Destillation natürlich vergorener zuckerhaltiger Stoffe, zum Beispiel Früchten. Aromastoffe dürfen zugesetzt werden.