Liköre Warenkunde
Tipp 1
Liköre im Handel werden als aromatische, zuckerhaltige Spirituosen beschrieben, die nach EU-Gesetz einen Alkoholgehalt von mindestens 15 Vol.% haben müssen. Der Mindestalkoholgehalt von Eierlikör muss 14 Vol.% sein. Für selbst angesetzte Liköre gilt ein Mindestgehalt nur, wenn sie verkauft werden sollen.
Den Alkoholanteil für Liköre, die Sie selbst trinken oder verschenken, bestimmen Sie allein. Dabei unterliegen Sie keinen gesetzlichen Bestimmungen, weil der Alkohol, den Sie verwenden, bereits versteuert ist.
Tipp 2: Ansatzliköre
Kräuter- und Heilschnäpse können sowohl als Ansatzschnäpse als auch als Ansatzliköre bezeichnet werden, denn sie enthalten auch Zucker. Sie können auf vielfältige Arten helfen, sei es nach einem üppigen Essen oder bei strapazierten nerven. Auf die enthaltenen Kräuter kommt es an.