Marmeladen Warenkunde

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Tipp 1

Als Marmeladen dürfen heute nur noch industriell gefertigte süße Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten (z.B. Orangenmarmelade) sowie selbst eingekochte Früchte bezeichnet werden. Konfitüren werden aus ganzen oder zerkleinerten Früchten hergestellt. Gelee ist gelierter Fruchtsaft.

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